Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Dazu gehört es beispielsweise die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Polizei zu ermöglichen. Kann auch bei einem Crash mit einem Einkaufswagen Unfallflucht vorliegen?

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Quelle: KÜS