Statt vier gibt es bei der Hauptuntersuchung ab dem 20. Mai fünf Mangelkategorien. Neu ist der “gefährliche Mangel”.
Bei der Hauptuntersuchung wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt. Zwischen dem erheblichen Mangel und dem verkehrsunsicheren Mangel, platziert sich ab dem 20. Mai der “Gefährliche Mangel“. Gemeint sind Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen (zum Beispiel: “Bremsscheibe korrosionsgeschwächt”), aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs nötig machen. Die Fahrt zur nächsten Werkstatt oder nach Hause ist also weiterhin möglich.
Bei als verkehrsunsicher eingeschätzten Fahrzeugen wird hingegen sofort die Prüfplakette entfernt und die zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) unterrichtet. Eine Weiterfahrt ist nicht möglich. Eine neue HU-Plakette gibt es für Autos mit gefährlichen Mängeln genauso wenig wie für Fahrzeuge mit der nächst niedrigeren Einstufung “Erhebliche Mängel”. Bestanden ist die Prüfung hingegen weiterhin, wenn gar keine oder nur geringe Mängel vorliegen.
Ursache für Änderung
Hintergrund der Einführung der neuen Mangelkategorie ist die Harmonisierung der technischen Untersuchungen in Europa. Die Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie führt auch zu weiteren leichten Änderungen im Mangelkatalog. Zum Beispiel sind einige Mängel, die bis vor dem 20.05.2018 als gering eingestuft wurden, mittlerweile in erhebliche Mängel eingestuft worden.
Weitere Informationen
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure in den einzelnen Prüfstellen gerne zur Verfügung.