Wir bieten Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Paragraph 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung an.

Diese umfassen:

  • bei länger als sieben Jahren stillgelegten Fahrzeugen ein Gutachten zur Wiederinverkehrbringung,
  • das Gutachten für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, etwa aus den Vereinigten Staaten,
  • das Gutachten für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben,
  • das Gutachten zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile zum Anbau (z. B. Tuningteile).
Jetzt einen Termin unter 0178 333 80 88 vereinbaren.