In der Stufe 1 besteht bereits seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden. Nun ist auch die internetbasierte Wiederzulassung desselben Fahrzeuges möglich. Die generelle digitale Umschreibung sowie Neuzulassung von Fahrzeugen wird in Zukunft in späteren Projektschritten durchgeführt werden können.