Internetbasierte Fahrzeugzulassung

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Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Mit Datum vom 1. Oktober 2017 besteht für Fahrzeughalter die Möglichkeit der digitalen Fahrzeugzulassung über das Internet, i-Kfz genannt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hierzu die rechtlichen Voraussetzungen für die Stufe 2 des Verfahrens geschaffen.

In der Stufe 1 besteht bereits seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden. Nun ist auch die internetbasierte Wiederzulassung desselben Fahrzeuges möglich. Die generelle digitale Umschreibung sowie Neuzulassung von Fahrzeugen wird in Zukunft in späteren Projektschritten durchgeführt werden können.

Für das digitale Zulassungsverfahren gibt es zwingend vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere auch für den Schutz personenbezogener Daten. Diese hat die KÜS bereits entwickelt und umgesetzt. Sie wurden vom IT-Sicherheitsmanagement des Kraftfahrt-Bundesamtes überprüft und für gut befunden. Die KÜS hat dazu den Bescheid zur Teilnahme am digitalen Zulassungsverfahren erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten für die digitale Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges?

Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen sind, können digital abgemeldet werden. Seit diesem Datum werden die neuartigen Plaketten auf den Kennzeichen angebracht und die Zulassungsbescheinigungen enthalten verdeckte Sicherheitscodes.

Für die digitale Abmeldung eines Fahrzeuges muss der Halter im Besitz eines neuen Personalausweises sein, über den die Identifikation möglich ist. Der Ausweis muss aktiv die Onlinefunktionen ausführen können. Die Identifikation erfolgt mittels Ausweisdokument und einem Kartenlesegerät. Möglich ist sie auch mit dem Smartphone mit einer NFC-Funktion. Wie sie auch zum Zahlungsverkehr direkt vom Smartphone aus genutzt wird. Weiterhin wird dazu auch eine gültige Ausweis-App benötigt. Alle wichtigen Informationen zu diesem Verfahren findet man unter ausweisapp.bund.de.

Wie funktioniert das mit der Außerbetriebsetzung?

Zunächst muss auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Sicherheitscode freigerubbelt werden.

Mit dem Entfernen der Abdeckung der Siegelplaketten wird der Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freigelegt.

Die eigene Identität muss auf der Webseite der Zulassungsbehörde nachgewiesen werden. Dies kann mittels der Online-funktion des Personalausweises oder der Karte des elektronischen Aufenthaltstitels geschehen. Eingegeben werden muss auch der freigerubbelte Sicherheitscode von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder alternativ der QR-Code von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dem Smartphone.

Auf der Webseite der Zulassungsbehörde muss auch der freigelegte Sicherheitscode auf dem Kennzeichen und das Kennzeichen selbst eingegeben werden.

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels Giropay oder Kreditkarte.

Nach der Übermittlung aller Daten erfolgt die Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde.

ACHTUNG: Wirksam wird die Außerbetriebsetzung erst nach der Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde. Der Bescheid wird per Post oder per De-Mail (Kommunikationsmittel zur sicheren, vertraulichen und meist nachweisbaren Kommunikation im Internet) zugesendet.

Welche Voraussetzungen gelten für die digitale Wiederzulassung?

Voraussetzung ist, dass die Zulassung auf denselben Fahrzeughalter erfolgen muss und dass das Fahrzeug bereits mit den Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk angemeldet war. Ein Wechsel des Zulassungsbezirkes ist nicht möglich.

Die bisher genutzten Kennzeichen müssen bei der Außerbetriebsetzung vorher reserviert sein.

ACHTUNG: Hier gilt eine Reservierungsfrist von einem Jahr.

Der Fahrzeughalter, der die Wiederinbetriebnahme beantragt, muss eine natürliche Person sein, über ein Girokonto verfügen und bei der Kfz-Steuer am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen. Ebenso Voraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises mit Onlinefunktion oder eines elektronischen Aufenthaltstitels. Er muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dem freigelegten Sicherheitscode in seinem Besitz haben und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) nachweisen, besitzt eine elektronische Versicher­ungsbestätigung und ist nicht nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit.

Wie funktioniert das mit der digitalen Wiederzulassung?

Auf der Website muss die Identität des Antragsstellers nachgewiesen werden (Personalausweis mit Onlinefunktion oder elektronischer Aufenthaltstitel).

Folgende Daten müssen auf der Webseite eingetragen werden:

  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Fahrzeug-Identnummer (FIN) des Fahrzeuges (steht im Fahrzeugbrief)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bankdaten zum SEPA-Lastschriftverfahren
  • Gegebenenfalls gültige Hauptuntersuchungs-/Sicherheitsprüfungsnachweis

Ist dies alles soweit vorhanden und eingetragen, dann muss die Gebühr bezahlt und der Zulassungsantrag im Portal abgeschlossen werden.

Auf dem Postwege werden nach erfolgter positiver Prüfung die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1, sowie die Plaketten zum Aufkleben auf die Kennzeichen zugesandt.

Nachweis der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung

Teil des Online-Zulassungsverfahrens ist der Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister, kurz ZFZR. Wenn hier die Daten zur erfolgreichen Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung hinterlegt sind, kann das Online-Zulassungsverfahren ohne Probleme weiter durchgeführt und sofort abgeschlossen werden.

Über die hochsicheren Übertragungswege der KÜS wird die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung schnellstmöglich in das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes übertragen.

Soll die Wiederzulassung des Fahrzeugs unmittelbar nach erfolgreicher Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung erfolgen, kann das Expressverfahren genutzt werden. Der hierzu auf dem HU-Bericht ausgedruckte Expresscode dient als sofortiger Nachweis der erfolgreich durchgeführten Untersuchung. Der Antragsteller nutzt diesen Code im entsprechenden Schritt bei der Wiederzulassung im Online-Portal der Zulassungsstelle als Nachweis der gültigen Untersuchung.

HU-Bericht der KÜS mit Expresscode für i-Kfz

Flyer zum Thema „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“

Diese Infos bieten wir auch als 4-seitige PDF zum Download und als gedruckten Flyer an.

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